Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)

Parkgaststätte Leipzig GmbH
Im Dölitzer Holz 20, 04279 Leipzig
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
Stand: 01.04.2026

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung von Veranstaltungsräumen, gastronomischen Flächen, Freiflächen, Speisen- und Getränkeleistungen, Catering, Technik, Servicepersonal und sonstigen gastgewerblichen Dienstleistungen des Restaurants Il Palazzo sowie der Eventlocation Parkschloss Leipzig.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten gesonderte AGB (B2B-Fassung).
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Individuell vereinbarte Vertragsinhalte haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, von ihm beauftragte Dritte (z.B. Dienstleister, Agenturen) über diese AGB zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern keine Annahmefrist genannt ist. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und Bestätigung durch den Auftragnehmer, oder
  • fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung.

(2) Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag mit Zusendung der Bestätigungsmail zustande.
(3) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 3 Vertragsgegenstand und Nutzung
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot bezeichneten Räumlichkeiten, Flächen und Leistungen. Eine abweichende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(2) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
(3) Die Nutzungszeit ist auf den vertraglich vereinbarten Zeitraum beschränkt. Bei Überschreitung kann der Auftragnehmer den Mehraufwand berechnen.
(4) Der Kunde teilt dem Auftragnehmer verbindlich mit:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltung: endgültige Gästezahl, vollständiges Briefing (Ablauf, Technik, Menü)
  • Bis 28 Tage vor Veranstaltung: Menü- und Buffetauswahl

Spätere Änderungen der Gästezahl:

  • Erhöhung: Nachberechnung nach tatsächlichem Aufwand
  • Reduzierung (kleiner gleich 10 %): keine Minderung der vereinbarten Vergütung
  • Abweichungen von mehr als 10 % berechtigen zur Neuberechnung

(5) Das Hausrecht übt der Auftragnehmer aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

§ 4 Leistungsumfang und Technik
(1) Der Auftragnehmer stellt die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten, Ausstattung und technische Infrastruktur bereit. Der Kunde überzeugt sich bei Übergabe von Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit.
(2) Die Bedienung fest installierter technischer Anlagen erfolgt ausschließlich durch autorisiertes Personal des Auftragnehmers oder beauftragte Dienstleister.
(3) Die Nutzung eigener technischer Geräte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Der Kunde haftet für Schäden durch Fremdgeräte oder unsachgemäße Nutzung.
(4) Die Nutzung von Außenflächen und Parkplätzen richtet sich nach der Vereinbarung. Der Kunde haftet für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Zahlungsfristen:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 70 % Zahlung bis 14 Tage vor Veranstaltung
  • Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Veranstaltung) kann vollständige Vorauszahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangt werden

(3) Für Leistungen im Restaurant und Biergarten gelten die Preise der aktuellen Speise- und Getränkekarte. Zahlung erfolgt sofort bei Rechnungsstellung.
(4) Der Auftragnehmer kann angemessene Vorauszahlungen oder Kautionen verlangen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(6) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz). Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

§ 6 Personal und Dienstleister
(1) Das Veranstaltungspersonal wird grundsätzlich vom Auftragnehmer gestellt. Der Einsatz eigenen Personals bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Mindesteinsatzzeiten und Abrechnung:

  • Mindesteinsatzzeit: 6 Stunden
  • Abrechnung halbstündlich nach tatsächlichem Einsatz

(3) Der Einsatz externer Dienstleister bedarf der schriftlichen Genehmigung. Der Kunde haftet für deren Verhalten und sorgt für Versicherungsschutz.
(4) Für künstlerische Tätigkeiten wird die gesetzliche Künstlersozialabgabe (derzeit 5 %) zusätzlich berechnet.

§ 7 Catering und Getränke
(1) Alle gastronomischen Leistungen werden durch den Auftragnehmer erbracht. Fremdcatering ist nicht gestattet, kann aber individuell vereinbart werden.
(2) Das Mitbringen eigener Getränke ist nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet. Es wird ein Korkgeld erhoben:

  • Wein: 30,00 € je Flasche
  • Spirituosen: Berechnung pro Flasche (0,7 l) auf Basis des entgangenen Getränkeumsatzes. Je nach Produktkategorie zwischen 70,00 € und 120,00 € pro Flasche.

(3) Buffets werden aus hygienischen Gründen nach spätestens 2 Stunden abgebaut. Ein Mehrverzehr über 25 % der kalkulierten Menge wird nachberechnet.

§ 8 Widerrufs- und Stornierungsrecht
(1) Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:
Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z.B. online, telefonisch) geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Erbringung vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt für alle Veranstaltungs- und Eventbuchungen mit festem Termin.
(3) Stornierungsrecht für Veranstaltungen: Nach Vertragsabschluss ist eine Stornierung durch den Kunden nach folgender Staffelung möglich:

  • 15 Tage nach Vertragsschluss, mehr als 10 Woche vor Veranstaltungstermin: 15 % der kalkulierten Gesamtauftragssumme
  • 10 bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der kalkulierten Gesamtauftragssumme
  • 4 Wochen bis 20 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % der kalkulierten Gesamtauftragssumme
  • Weniger als 20 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90 % der kalkulierten Gesamtauftragssumme

(4) Die bei Auftragserteilung geleistete Anzahlung wird bei Stornierung auf die Stornierungsentschädigung angerechnet.
(5) Stornierung von Personal: Bei Stornierung nach Angebotsbestätigung können bis zu 80 % der vereinbarten Personalkosten berechnet werden, sofern diese nicht anderweitig vergeben werden können. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(6) Gruppenreservierungen im Restaurant (ab 10 Personen): Bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Reservierungstermin können bis zu 50 € pro Person als Ausfallpauschale berechnet werden, sofern eine Ersatzvergabe nicht möglich ist.
(7) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer bemüht sich um Ersatzvermietung und mindert den Schaden entsprechend.
(8) Rücktritt durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Falschen Angaben über Veranstaltungszweck
  • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder erhebliche Gefährdung der Sicherheit
  • Behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt

(9) Bei berechtigtem Rücktritt durch den Auftragnehmer werden bereits geleistete Zahlungen erstattet; entstandene Kosten und Aufwendungen können angemessen berechnet werden.

§ 9 Stornierung durch den Auftragnehmer
(1) Veranstaltungen werden unter dem Vorbehalt durchgeführt, dass eine erforderliche Mindestticketzahl erreicht wird. Diese wird bei der Veranstaltungsankündigung und beim Ticketkauf angegeben.
(2) Wird die Mindestticketzahl bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
(3) Im Falle einer Absage wird der gesamte Ticketpreis ohne Abzug automatisch innerhalb von 14 Werktagen auf das Zahlmittel erstattet, über das das Ticket erworben wurde. Keine Gebühren oder Kosten werden einbehalten.
(4) Der Auftragnehmer informiert alle Ticketinhaber so frühzeitig, dass diese ihre Planungen anpassen können.

§ 10 Haftung
(1) Haftung des Kunden: Der Kunde haftet für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
(2) Haftung des Auftragnehmers:

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit er diese zu vertreten hat.
  • Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (insbesondere die Bereitstellung der Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin in nutzbarem Zustand).
  • Im Fall der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Garderobe, Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die maximale Haftung für verwahrte Gegenstände beträgt 500 € je Schaden pro Veranstaltung.
(4) Versicherungspflicht: Der Kunde wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 € abzuschließen.
(5) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Kunden, seiner Gäste oder von ihm beauftragter Dienstleister entstehen, sofern der Auftragnehmer diese Ansprüche nicht selbst zu vertreten hat.

§ 11 Verwertungsgesellschaften
Der Auftragnehmer weist den Kunden darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder Ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von dieser Anmeldeverpflichtung und von jeder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter www.gema.de zu informieren, hingewiesen.

§ 12 Brandschutz und Sicherheit
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften, insbesondere der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung (SächsVStättVO).
(2) Der Kunde informiert sich über erforderliche Genehmigungen und Anmeldungen (z.B. behördliche Genehmigungen für Aufbauten).
(3) Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen müssen jederzeit frei bleiben.
(4) Der Einsatz von offenem Feuer, Kerzen, Nebelmaschinen oder Pyrotechnik bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Der Auftragnehmer informiert über erforderliche Sicherheitsmaßnahmen. Schäden durch unerlaubte Nutzung trägt der Kunde.
(5) Alle Dekorationsmaterialien müssen den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen (mindestens schwer entflammbar nach DIN 4102-B1 oder EN 13501-1).
(6) Das Anbringen von Dekorationen an Wänden, Decken oder Mobiliar bedarf der vorherigen Zustimmung. Die Verwendung beschädigender Befestigungsmittel ist untersagt.
(7) Sämtliche mitgebrachten Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Zurückgelassene Materialien können auf Kosten des Kunden entsorgt werden.

§ 13 Werbung und Bildrechte
(1) Werbung unter Nennung des Veranstaltungsortes oder Verwendung von Logos und Bildmaterial des Auftragnehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Veranstaltung Fotos und Videos für Eigenwerbung anzufertigen, sofern keine berechtigten Interessen der Gäste verletzt werden. Hierzu ist eine Zustimmung des Kunden notwendig.
(3) Bei Aufnahmen mit identifizierbaren Personen beachtet der Auftragnehmer die DSGVO und das Kunsturhebergesetz (KUG). Personen, die fotografiert oder gefilmt werden, können der Verwendung widersprechen.

§ 14 Höhere Gewalt
(1) Bei höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Stromausfälle) werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Beide Parteien informieren einander unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtlichen Auswirkungen eines solchen Ereignisses.
(3) Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden erstattet.
(4) Jede Partei trägt ihre bis zur Absage entstandenen eigenen Aufwendungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

§ 15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter www.parkschlossleipzig.de/datenschutz abrufbar ist oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 17 Widerspruchsrecht und Beschwerdeverfahren
(1) Der Kunde kann Beschwerden oder Widersprüche schriftlich an den Auftragnehmer richten.
(2) Der Auftragnehmer bemüht sich, Beschwerden innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten.

Stand: 01.04.2026
Parkgaststätte Leipzig GmbH